Anschluss Photovoltaik an Zähleranlage
Das Friese & Röver - Glossar
Der Anschluss einer Photovoltaikanlage an die Zähleranlage ist ein zentraler Bestandteil der Inbetriebnahme und Netzintegration einer Solaranlage. Dabei wird der erzeugte Solarstrom in das Hausstromnetz eingespeist und über einen oder mehrere Zähler rechtlich korrekt erfasst – sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung ins öffentliche Netz.
Gerade bei Bestandsgebäuden ist die Zähleranlage oft nicht auf dem aktuellen Stand der Technik und muss erweitert oder vollständig erneuert werden, bevor eine Photovoltaikanlage angeschlossen werden kann.
Was bedeutet „Anschluss an die Zähleranlage“ konkret?
Die Zähleranlage (oft auch „Zählerschrank“ genannt) ist der zentrale Punkt im Haus, an dem Stromflüsse gemessen und verteilt werden. Beim Anschluss einer PV-Anlage sind hier folgende Maßnahmen erforderlich:
1. Integration des Einspeisezählers
- Der erzeugte Solarstrom muss durch einen Zweirichtungszähler erfasst werden.
- Der Netzbetreiber oder ein gewerblicher Messstellenbetreiber stellt in der Regel den Zähler zur Verfügung.
2. Umbau oder Erweiterung des Zählerschranks
- Ältere Zähleranlagen entsprechen oft nicht den aktuellen Normen (z. B. DIN VDE-AR-N 4100, TAB).
- In solchen Fällen ist ein Austausch oder eine Erweiterung mit modernen Zählerplätzen, Sicherungselementen und ggf. Netztrennschaltern notwendig.
3. Anschluss über einen Einspeisepunkt
- Die PV-Anlage wird auf der AC-Seite (Wechselstromseite) an die Hausverteilung angeschlossen.
- Der Wechselrichter speist den Strom direkt in den Stromkreis ein – entweder vor oder hinter dem Zähler, je nach gewünschter Einspeiseart (Eigenverbrauch oder Volleinspeisung).
4. Koordination mit dem Netzbetreiber
- Der Anschluss muss vorab beim Netzbetreiber angemeldet und technisch abgestimmt werden.
- Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers, etwa Avacon, BS-Netz, LSW-Netz, Stadtwerke Wolfenbüttel oder Stadtwerke Peine.
Dokumentation & Meldepflichten
Beim Anschluss an die Zähleranlage sind diverse Unterlagen und Nachweise erforderlich, z. B.:
- Schaltplan der Anlage
- Datenblatt des Wechselrichters
- Zertifikate gemäß VDE-AR-N 4105
- Inbetriebsetzungsprotokoll
- Anmeldung beim Marktstammdatenregister (MaStR)
Diese Dokumentation ist Voraussetzung für die Genehmigung und Einspeisevergütung nach dem EEG.
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Tipp: Lassen Sie Ihre bestehende Zähleranlage frühzeitig prüfen – oft lassen sich Engpässe oder Verzögerungen im Bauablauf vermeiden, wenn klar ist, ob eine Modernisierung nötig ist.