Nach Inbetriebnahme der PV-Anlage wird für den in das Netz des regionalen Netzbetreibers gespeisten Strom für die Dauer von 20 Jahren plus Restjahr der Inbetriebnahme eine Einspeisevergütung gezahlt.

Im Jahre 2000 bei über 50 ct/kWh gestartet ist die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp auf 8 ct/kWh in 2024 gesunken. Damit einhergehend haben sich die Preise der PV-Komponenten in die gleiche Richtung entwickelt, so dass PV-Anlagen weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können.

Die Höhe der Einspeisevergütung sinkt stufig mit steigender Leistung. Derzeit sind die Vergütungsgrenzen 10, 40 und 100 kWp. Ab 100 kWp ist darüber hinaus die Direktvermarktung Pflicht. Wird der Aufbau der PV-Anlage in mehreren Bauabschnitten vorgenommen, sollte der Zeitraum zwischen den Abschnitten mehr als 12 Monate betragen, damit die Einspeisevergütung nach der niedrigen Vergütungsgrenze gezahlt wird.

Aufgrund der geringen Einspeisevergütung ist die Nutzung des erzeugten Stroms zur Deckung des eigenen Verbrauchs wesentlich interessanter, da dadurch Netzstrom zum Preis von 30 oder mehr ct/kWh verdrängt wird.

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