>270 bzw. 500 kW
Für PV-Anlagen, die mehr als 270 kW in das öffentliche Netz einspeisen oder eine Erzeugungsleistung (PV + Speicher) von 500 kW überschreiten ist das vereinfachte Anlagenzertifikat oder auch Anlagenzertifikat Typ B zu erstellen. Die Forderungen ergeben sich aus der technischen Vorschrift DIN VDE AR-N 4110 und der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen NELEV (Stand: 16.05.2024).
Was bedeutet das?
Die Erfüllung oben genannter Anforderungen sind von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zu bescheinigen. Dies geschieht mit dem Anlagenzertifikat, der Konformitätserklärung und der Inbetriebnahmeerklärung. Mit Vorlage der Konformitätserklärung beim zuständigen Netzbetreiber ist eine vorläufige Inbetriebnahme der PV-Anlage möglich.
Überschreitet die Erzeugungsleistung 950 kW, ist das Anlagenzertifikat Typ A erforderlich.