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SOLARWATT

Gewerbedächer sinnvoll nutzen... mit Photovoltaik

Friese & Röver GmbH & Co. KG

25 Jahre Photovoltaik mit Friese & Röver

Kaum zu glauben, aber wahr: Im Jahr 2022 ist Friese & Röver bereits 25 Jahre alt! Unsere Firmengeschichte ist eng mit dem Technologiepark Braunschweig verbunden - von hier aus haben wir 1997 damit begonnen, sinnvolle und zukunftsweisende Haustechnik in Häuser einzubauen:

Zum Beispiel thermische Solaranlagen mit Kollektoren, die schnell ins Dach integriert wurden und einen Eindeckrahmen erhielten, wie er von den Dachfenstern bekannt ist. Oder wir haben Regenwassertanks eingegraben, um kostbares Trinkwasser durch Regenwasser vom Himmel zu ersetzen - und dabei immer wieder eine der damals wichtigsten Fragen beantwortet: "Das Hauswasserwerk in den Technikraum oder lieber eine Druckpumpe in den Tank?" Lüftungsanlagen - natürlich mit Wärmerückgewinnung - wurden eingebaut, weil die Häuser zunehmend isoliert wurden, um die Wärme im Haus zu lassen und nicht an die Außenwelt zu verschwenden. Strom wurde selbst erzeugt mit einer Solarstrom- (=Photovoltaik-) Anlage. Vieles davon hat sich bis heute durchgesetzt ‒ sei es aus Verantwortung gegenüber der Umwelt oder wegen der Gewissheit, dass die fossilen Brennstoffe endlich sind.

Mittlerweile sind wir mit unserem Betrieb und unseren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern längst in Lucklum zu Hause. Wir haben uns auf die Photovoltaik konzentriert und blicken zurück auf deren lange Geschichte, das 100.000-Dächer-Programm und die Anfänge des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).

Aus dem fünfseitigen EEG 2000 ist mittlerweile ein 100-seitiges Dokument mit 79 Paragraphen geworden; entsprechend beratungsintensiv ist das Thema.

Zusammengefasst können wir sagen, dass für Besitzer von Einfamilienhäusern vor allem drei Themen wichtig sind:

  1. Eigenverbrauch und Personenidentität: Nur wenn Solarstromproduzent und Stromverbraucher identisch sind, kann der selbst erzeugte Strom ohne Zahlung der vollen EEG-Umlage genutzt werden.
  2. Einspeisemanagement: Zur Stabilisierung der Stromnetze leisten auch kleine PV-Anlagen einen wichtigen Beitrag im Rahmen des Einspeisemanagements; die Stromeinspeisung am Hausanschluss wird dazu auf 70% der PV-Leistung begrenzt (dynamische Begrenzung). Dank des hierfür erforderlichen Smart Meters haben Sie als Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber eine prima Übersicht über Ihre Stromflüsse; ihre Stromerzeugung wird aber kaum begrenzt, da der "Überschussstrom" meist im Haus verbraucht werden kann.
  3. Steuer: Anlagenbetreiber können zwischen Umsatzsteuer- oder Kleinunternehmerregelung wählen und müssen im zweiten Fall dann die Umsatzsteuer, die auf die Investitionssumme erhoben wird, in voller Höhe tragen (nähere Informationen dazu: Photovoltaik und Steuern).


Seit Dezember 2016 existiert auch eine Absichtserklärung der Bundesregierung, sich intensiver mit Mieterstrommodellen auseinander zu setzen, entsprechende Regelungen sind gefolgt. Es gibt Hoffnung, dass die Steuerbelastung auf Mieterstrom gesenkt wird und die Versorgung durch Wohnungsbaugesellschaften und Bürgerstrommodelle attraktiver wird.

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