Energiewende, Sektorkopplung, E-Mobilität, bidirektionales Laden sind Begriffe, die uns die nächsten Jahre immer häufiger begegnen werden, da die Energiewende nur gelingen kann, wenn wir uns nicht nur um den Umbau der Stromversorgung kümmern, sondern auch um den Wärme- und Verkehrssektor.

Mittlerweile haben auch große Autobauer die E-Mobilität für sich entdeckt und drehen Werbevideos, in denen sie den leisen Antrieb in den Vordergrund stellen.

"Getankt" wird bevorzugt zu Hause und hier vor allem der auf dem eigenen Dach selbst erzeugte PV-Strom. Die Schukosteckdose ist als „Zapfhahn“ nur bedingt geeignet, da sie für eine Dauerlast nicht gedacht ist. Daher ist es sinnvoll, eine separat abgesicherte Ladestation zu nutzen, die mit der PV-Anlage verbunden ist und von dieser intelligent versorgt wird.

D. h. in erster Linie wird der PV-Überschuss der Anlage genutzt und erst wenn das nicht reicht, bis zur festgelegten Startzeit aus dem Netz vollgeladen.

 

Ladestationen gibt es mit 3,7 bis 22 kW Leistung. Begrenzende Faktoren sind die Zuleitung, die Kabeldimensionierung im Zählerschrank und nicht zuletzt das im zu "betankenden" Fahrzeug verbaute Ladegerät.

Schön, dass man sich in Europa auf einen einheitlichen Stecker für die Verbindung von Fahrzeug und Ladestation geeignet hat, den Typ 2 –Stecker. Die meisten E-Autos haben diesen in der erweiterten Version des Combined Charging Systems (CCS), mit dem auch die Gleichstromladung möglich ist.

Da mit der Ladestation ein ernstzunehmender Verbraucher dazu kommt, ist diese beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Bis 11 kW nur anzumelden, darüber muss der Anschluss beantragt werden.

Natürlich kann das Laden auch vom Smartphone über eine App gestartet, gestoppt und beschleunigt werden.

Ladestationen/ Bi-direktionales Laden

Warum soll ich mir einen Stromspeicher ins Haus bauen, ich habe doch einen viel größeren vor der Tür stehen?

Stimmt, in den E-Autos sind Speicher mit 40 bis über 100 kWh verbaut. Zur Zeit verbraucht dieser Speicher allerdings schon 300 – 500 Watt wenn er wach ist und arbeitet. Daher ist es sinnvoll mindestens einen kleinen Heimspeicher im Technikraum stehen zu haben, der bei Bedarf von seinem großen Bruder vor der Tür Nachschub erhält. In dem Fall ist der Energieverlust des Speichers auf die Zeit der Nachladung begrenzt.

Der Gesetzgeber wacht darüber, dass mit dem transportablen Speicher im Elektroauto nicht unzulässig Steuervorteile umgangen werden. Das ist zumindest ein Thema, wenn der Arbeitgeber einen auf dem Firmenparkplatz laden lässt. Denn dort ist der Strom steuer- und sozialversicherungsfrei zu beziehen, wenn der Arbeitgeber diesen Vorteil zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt.

Da sich hier in den kommenden Monaten noch einiges ändern wird, immer mal wieder reinschauen.

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