Aktuelle Einspeisevergütung

Das Friese & Röver - Glossar

Die aktuelle Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Vergütung für Strom, der aus einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz eingespeist wird. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze:

Teileinspeisung (Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung):

  • bis 10 kWp: 7,94 ct/kWh
  • 10–40 kWp: 6,88 ct/kWh
  • 40–100 kWp: 5,62 ct/kWh

Volleinspeisung (gesamter Strom wird eingespeist):

  • bis 10 kWp: 12,60 ct/kWh
  • 10–40 kWp: 10,56 ct/kWh
  • 40–100 kWp: 10,56 ct/kWh

Diese Vergütungssätze sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Ab dem 1. August 2025 erfolgt eine Degression der Vergütung um 1 % alle sechs Monate.

Hinweis: Alle Angaben zur Einspeisevergütung sind ohne Gewähr und können sich je nach gesetzlicher Grundlage und Zeitpunkt der Inbetriebnahme ändern.
 

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