Abschreibung Photovoltaikanlagen / PV-Anlagen / Solaranlagen / Solaranlage

Das Friese & Röver - Glossar

Was versteht man unter "Abschreibung einer Photovoltaik- oder Solar-Anlage"?

Die Abschreibung von Photovoltaikanlagen bezeichnet die steuerliche Geltendmachung der Investitionskosten über mehrere Jahre. Für Anlagen auf betrieblichen Gebäuden oder bei gewerblicher Nutzung kann die Anlage meist über 20 Jahre linear abgeschrieben werden. Auch eine Sonderabschreibung nach §7g EStG (Investitionsabzugsbetrag) ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Abschreibung reduziert die steuerliche Belastung und erhöht so die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage.

Für gewerblich betriebene Photovoltaik-Anlagen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder fertiggestellt werden, gilt der "Investitionsbooster": Die Absetzung für Abnutzung (AfA) darf degressiv erfolgen. In den ersten Jahren bis zum 3-fachen der linearen Abschreibung, also 15%.

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