Abschreibung Photovoltaikanlage

Das Friese & Röver - Glossar

Die Abschreibung einer Photovoltaikanlage bezeichnet die steuerliche Geltendmachung der Investitionskosten über mehrere Jahre. Für Anlagen auf betrieblichen Gebäuden oder bei gewerblicher Nutzung kann die Anlage meist über 20 Jahre linear abgeschrieben werden. Auch eine Sonderabschreibung nach §7g EStG (Investitionsabzugsbetrag) ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Abschreibung reduziert die steuerliche Belastung und erhöht so die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage.

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