Solaranlage Abschreibung

Das Friese & Röver - Glossar

Solaranlage Abschreibung ermöglicht gewerblichen Anlagenbesitzern steuerliche Wertminderung über 10-20 Jahre, reduziert Steuerlast um 20-40%. AfA-Tabelle PV-Anlagen: Anlageklasse 2 (20% linear) oder degressiv 10% i.H.v. J1. Gewerbe >10 kWp profitiert max., Privat steuerfrei bis 30 kWp. Beispiel: 50.000 € Invest → 10.000 €/Jahr Abschreibung = 3.000 € Steuerersparnis (30% Satz).

Rechtliche Grundlage Solaranlage Abschreibung: §7 EStG, BMF-Schreiben 2023/25, EEG-Novelle. Anlageklasse 0165 (Sonderabschreibung 40% Jahr 1 bei Neubau). Degressive AfA: Jahr 1 10%, dann Restwert × 10%. Sammelposten möglich. Restwert >20% nach 10 Jahren linearisieren.

Berechnung Solaranlage Abschreibung 30 kWp (45.000 € netto): Jahr 1: 4.500 € (10%), Jahr 2: 4.050 € (10% Rest), kumuliert Jahr 5: 20.200 €. Kombinierbar EEG-Vergütung (steuerpflichtig EÜR). Gewerkennertrag >520 € → Gewerbesteuer 14-17%.

AfA-Tabellen Solaranlage Abschreibung:

JahrLinear 20%Dekressiv 10%Sonder 40% J1
19.000 €4.500 €18.000 €
545.000 €31.600 €37.200 €
1090.000 €65.900 €45.000 €

Vorteile: Liquidität durch Steuererstattung, höhere Eigenkapitalrentabilität. Nachteile: Komplexe Buchführung EÜR/SKR.

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