Photovoltaik anmelden
Das Friese & Röver - Glossar
Wer eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen möchte, muss sie offiziell anmelden – beim Netzbetreiber, im Marktstammdatenregister (MaStR) und ggf. beim Finanzamt. Die Anmeldung ist verpflichtend, auch bei kleineren Anlagen oder bei reinem Eigenverbrauch. Sie dient der rechtlichen Absicherung, der Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz sowie der Zuteilung von Förderungen und Vergütungen.
Was bedeutet „Photovoltaik anmelden“ konkret?
Die Anmeldung erfolgt in mehreren Schritten und ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme, die Einspeisevergütung nach EEG und teilweise für steuerliche Befreiungen. Wer die Formalitäten korrekt erledigt, sichert sich dauerhaft rechtliche Sicherheit und finanzielle Vorteile.
1. Anmeldung beim Netzbetreiber
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Muss vor der Installation erfolgen
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Der Netzbetreiber prüft, ob die Anlage ans Netz angeschlossen werden darf
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Danach erfolgt die Netzanschlusszusage (meist formlos per Mail)
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Spätestens zur Inbetriebnahme erfolgt die technische Anmeldung
2. Eintrag im Marktstammdatenregister (MaStR)
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Pflicht für alle PV-Anlagen (auch Inselanlagen & Speicher!)
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Anmeldung online unter: www.marktstammdatenregister.de
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Muss innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen
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Bei Versäumnis: Verlust der Einspeisevergütung
3. Meldung ans Finanzamt (nur bei gewerblicher Nutzung)
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Bei Einspeisevergütung: früher Anmeldung als „Kleinunternehmer“ oder „Regelbesteuerung“
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Seit 2023: bis 30 kWp für Privatpersonen steuerfrei
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Keine Umsatzsteuer & Einkommensteuer mehr nötig
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Ausnahme: bei rein gewerblichem Betrieb oder Altanlagen
Wer übernimmt die Anmeldung?
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In der Regel: Fachbetrieb oder Solarteur
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Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt oft direkt durch den Installateur
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Registrierung im MaStR wird manchmal vom Kunden selbst durchgeführt – wir helfen gern dabei!
Friese & Röver – wir kümmern uns um Ihre Anmeldung
Damit Sie sorgenfrei in Ihre solare Zukunft starten, übernehmen wir die komplette Anmeldung Ihrer PV-Anlage – korrekt, fristgerecht und vollständig.
Unsere Leistungen:
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Netzanschlussanfrage & technische Anmeldung
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Kommunikation mit Netzbetreiber & Zählerdienst
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Unterstützung bei der MaStR-Registrierung
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Beratung zur steuerlichen Einordnung
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Übergabe aller Unterlagen inkl. Inbetriebnahmeprotokoll
Tipp: Auch ein Balkonkraftwerk (Mini-PV-Anlage) muss beim Netzbetreiber und im MaStR gemeldet werden – wenn auch in vereinfachter Form. Keine Anmeldung = keine Einspeisung & keine Förderung.
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