Photovoltaik Abschreibung
Das Friese & Röver - Glossar
Die Abschreibung einer Photovoltaikanlage ist ein steuerlicher Vorteil für Anlagenbetreiber, die ihre PV-Anlage als unternehmerische Tätigkeit anmelden – z. B. bei Einspeisung gegen Vergütung. Dabei werden die Anschaffungskosten der Anlage über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht.
Seit 2023 profitieren private Betreiber kleiner PV-Anlagen (bis 30 kWp) allerdings von einer steuerlichen Vereinfachung: Für viele entfällt die Pflicht zur Abschreibung komplett – stattdessen gelten pauschale Steuerbefreiungen.
Was bedeutet „Photovoltaik Abschreibung“ konkret?
Bei der Abschreibung wird die PV-Anlage als sogenanntes abnutzbares Wirtschaftsgut betrachtet. Die Anschaffungskosten werden dabei über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt – in der Regel über 20 Jahre.
1. Lineare Abschreibung (§ 7 EStG)
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Jährlich 5 % der Anschaffungskosten
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Gilt für Photovoltaikanlagen, die als „gewerblich“ eingestuft werden
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Abschreibbar sind: Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Installation
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Nicht abschreibbar: Finanzierungskosten, Zinsen
2. Sonderabschreibung (§ 7g EStG)
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Bis zu 20 % zusätzlich im Anschaffungsjahr oder im Folgejahr
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Nur bei bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei kleinen Betrieben oder Landwirten)
3. Steuerfreie Klein-PV-Anlagen (seit 2023)
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Für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern gilt:
→ Keine Einkommensteuerpflicht auf Einspeisevergütung
→ Keine Pflicht zur Abschreibung -
Die Anlage muss nicht mehr ins Betriebsvermögen überführt werden
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Auch rückwirkend für ältere Anlagen (Bestandsanlagen bis 2022 möglich)
Wann ist die Abschreibung noch relevant?
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Bei größeren Anlagen über 30 kWp
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Bei rein gewerblich genutzten Anlagen (z. B. auf Produktionshallen)
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Bei vollem Vorsteuerabzug und gewerblichem Betrieb
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In Kombination mit Sonderabschreibung oder Investitionsabzugsbetrag
Friese & Röver – wir klären Ihre steuerlichen Vorteile
Ob Sie abschreiben müssen, dürfen oder gar nicht mehr – wir prüfen gemeinsam mit Steuerberatern oder Ihrem Finanzamt, welche steuerliche Behandlung für Ihre PV-Anlage am sinnvollsten ist.
Unsere Leistungen:
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Prüfung der Abschreibungsfähigkeit Ihrer Anlage
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Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
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Beratung zu Steuerbefreiung & Fördergrenzen
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Übergabe aller relevanten Unterlagen (Kostenübersicht, Inbetriebnahmedatum)
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Unterstützung bei Betriebsvermögensfragen & EEG-Vergütung
Tipp: Für Privatpersonen mit Anlagen unter 30 kWp lohnt sich der Blick auf die aktuelle Gesetzeslage – denn seit 2023 ist die Einkommensteuerfreiheit oft die einfachere und lukrativere Lösung als eine klassische Abschreibung.
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