Photovoltaik Abschreibung

Das Friese & Röver - Glossar

Die Abschreibung einer Photovoltaikanlage ist ein steuerlicher Vorteil für Anlagenbetreiber, die ihre PV-Anlage als unternehmerische Tätigkeit anmelden – z. B. bei Einspeisung gegen Vergütung. Dabei werden die Anschaffungskosten der Anlage über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht.

Seit 2023 profitieren private Betreiber kleiner PV-Anlagen (bis 30 kWp) allerdings von einer steuerlichen Vereinfachung: Für viele entfällt die Pflicht zur Abschreibung komplett – stattdessen gelten pauschale Steuerbefreiungen.


Was bedeutet „Photovoltaik Abschreibung“ konkret?

Bei der Abschreibung wird die PV-Anlage als sogenanntes abnutzbares Wirtschaftsgut betrachtet. Die Anschaffungskosten werden dabei über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt – in der Regel über 20 Jahre.

1. Lineare Abschreibung (§ 7 EStG)

  • Jährlich 5 % der Anschaffungskosten

  • Gilt für Photovoltaikanlagen, die als „gewerblich“ eingestuft werden

  • Abschreibbar sind: Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Installation

  • Nicht abschreibbar: Finanzierungskosten, Zinsen

2. Sonderabschreibung (§ 7g EStG)

  • Bis zu 20 % zusätzlich im Anschaffungsjahr oder im Folgejahr

  • Nur bei bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei kleinen Betrieben oder Landwirten)

3. Steuerfreie Klein-PV-Anlagen (seit 2023)

  • Für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern gilt:
    Keine Einkommensteuerpflicht auf Einspeisevergütung
    Keine Pflicht zur Abschreibung

  • Die Anlage muss nicht mehr ins Betriebsvermögen überführt werden

  • Auch rückwirkend für ältere Anlagen (Bestandsanlagen bis 2022 möglich)


Wann ist die Abschreibung noch relevant?

  • Bei größeren Anlagen über 30 kWp

  • Bei rein gewerblich genutzten Anlagen (z. B. auf Produktionshallen)

  • Bei vollem Vorsteuerabzug und gewerblichem Betrieb

  • In Kombination mit Sonderabschreibung oder Investitionsabzugsbetrag


Friese & Röver – wir klären Ihre steuerlichen Vorteile

Ob Sie abschreiben müssen, dürfen oder gar nicht mehr – wir prüfen gemeinsam mit Steuerberatern oder Ihrem Finanzamt, welche steuerliche Behandlung für Ihre PV-Anlage am sinnvollsten ist.

Unsere Leistungen:

  • Prüfung der Abschreibungsfähigkeit Ihrer Anlage

  • Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

  • Beratung zu Steuerbefreiung & Fördergrenzen

  • Übergabe aller relevanten Unterlagen (Kostenübersicht, Inbetriebnahmedatum)

  • Unterstützung bei Betriebsvermögensfragen & EEG-Vergütung


Tipp: Für Privatpersonen mit Anlagen unter 30 kWp lohnt sich der Blick auf die aktuelle Gesetzeslage – denn seit 2023 ist die Einkommensteuerfreiheit oft die einfachere und lukrativere Lösung als eine klassische Abschreibung.

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