Mehrwertsteuer Photovoltaik
Das Friese & Röver - Glossar
Beim Kauf und der Installation einer Photovoltaikanlage war bis Ende 2022 die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ein wesentlicher Kostenfaktor. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt diese vollständig für private Anlagen bis 30 kWp – ein großer Vorteil für Endkunden, der den Einstieg in die Solarenergie deutlich erleichtert.
Die sogenannte Nullsteuersatz-Regelung gilt für Kauf, Lieferung und Montage – auch bei Batteriespeichern, Zubehör und Ersatzteilen, sofern sie zusammen mit der Anlage genutzt werden.
Was bedeutet „Mehrwertsteuer Photovoltaik“ konkret?
Früher mussten Käufer von PV-Anlagen 19 % Mehrwertsteuer zahlen – und diese ggf. über das Finanzamt als Vorsteuerabzug zurückholen. Heute entfällt dieser Schritt für Privatpersonen vollständig, was den Ablauf einfacher und günstiger macht.
1. Seit 2023: 0 % Mehrwertsteuer bei Kauf
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Gilt für PV-Anlagen auf oder nahe am Wohngebäude
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Voraussetzung: Die Anlage darf 30 kWp oder kleiner sein
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Gilt auch für Batteriespeicher, Wechselrichter, Wallboxen (sofern in Zusammenhang)
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Der Nettopreis = Endpreis (keine Umsatzsteuer auf der Rechnung)
2. Was fällt unter die Steuerbefreiung?
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Solarmodule & Montagesysteme
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Wechselrichter, Speicher, Datenlogger
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Lieferung & Installation
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Erweiterungen und Reparaturen im Zusammenhang mit der Anlage
3. Was ist bei gewerblichen Anlagen?
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Auch hier gilt der Nullsteuersatz bis 30 kWp, unabhängig von der Nutzung
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Für größere oder rein gewerbliche Anlagen kann die klassische Umsatzsteuerpflicht weiter gelten
Welche Vorteile bringt die Steuerbefreiung für PV-Anlagen?
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Sofortige Kosteneinsparung von bis zu 19 %
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Kein bürokratischer Aufwand mit dem Finanzamt (z. B. Umsatzsteuervoranmeldung)
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Keine steuerliche Kleinunternehmerregelung mehr nötig
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Attraktiver für private Haushalte, die sich früher aus Steuergründen zurückhielten
Friese & Röver – Ihre PV-Anlage ganz ohne Mehrwertsteuer
Wir beraten Sie individuell, ob und wie Sie von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren – und sorgen für eine korrekte, förderfähige Rechnungsstellung.
Unsere Leistungen:
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Steuerliche Einschätzung vor dem Kauf
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Prüfung der Förderfähigkeit & Anlagengröße
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Lieferung & Montage mit 0 % MwSt
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Kombination mit Speicher & Wallbox unter Einhaltung der Vorgaben
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Dokumentation für Finanzamt & Förderung
Tipp: Achten Sie bei Angeboten auf eine korrekte Ausweisung der 0 % MwSt. – denn nur dann profitieren Sie vollumfänglich von der neuen Regelung. Wir unterstützen Sie dabei gerne von Anfang an.
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