Erneuerbare-Energien-Gesetz Photovoltaik

Das Friese & Röver - Glossar

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet den gesetzlichen Rahmen für die Förderung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, insbesondere auch aus Photovoltaikanlagen. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix kontinuierlich zu erhöhen und den Klimaschutz in Deutschland voranzutreiben.


Grundprinzip des EEG

  • Vorrangige Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz

  • Gesetzlich garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre

  • Planungs- und Investitionssicherheit für Betreiber von PV-Anlagen

  • Förderung der Eigenversorgung und dezentralen Energieproduktion


Wichtige Inhalte des EEG für Photovoltaik (Stand: 2025)

  • Einspeisevergütung: Fixe Vergütung pro eingespeister kWh, gestaffelt nach Anlagengröße und Einspeisemodell (z. B. Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch)

  • Anmeldungspflicht: Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

  • Anschlussregelung: Netzbetreiber sind verpflichtet, PV-Anlagen vorrangig anzuschließen

  • Degression: Die Vergütungssätze können monatlich angepasst werden (je nach Ausbauniveau)

  • Technische Vorgaben: Steuerbarkeit bei größeren Anlagen (ab 25 kWp), Zähleranforderungen, Netzintegration

  • Volle Steuerbefreiung bei kleinen PV-Anlagen (bis 30 kWp) nach § 3 Nr. 72 EStG seit 2023


Aktuelle Einspeisevergütung (Beispiel 2025)

  • Anlage bis 10 kWp – Eigenverbrauch/Teileinspeisung: ca. 8,1 ct/kWh

  • Anlage bis 10 kWp – Volleinspeisung: ca. 12,5 ct/kWh
    → Die konkreten Werte werden monatlich durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht.

⚠️ Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuelle Informationen liefert die Bundesnetzagentur.


Auswirkungen auf private Betreiber

  • Attraktive Vergütung für eingespeisten Strom

  • Wirtschaftlich lohnend durch Kombination von Eigenverbrauch und Einspeisung

  • Steuerliche Vereinfachung bei kleineren Anlagen

  • Kombination mit Speicher, Wärmepumpe und E-Mobilität steigert den Nutzen


Friese&Röver-Photovoltaik: Ihr EEG-Partner vor Ort

In Braunschweig und Umgebung beraten wir Sie kompetent zu allen Aspekten des EEG und planen Ihre Photovoltaikanlage rechtskonform, wirtschaftlich und zukunftssicher:

  • Beratung zu EEG-Vorgaben und Einspeiseoptionen

  • Planung & Anmeldung Ihrer PV-Anlage nach EEG-Anforderungen

  • Optimierung von Vergütung und Eigenverbrauch

  • Unterstützung bei Netzanschluss, Zählerwahl und Förderungen

Tipp: Das EEG macht die Investition in Photovoltaik auch 2025 noch attraktiv – vor allem in Verbindung mit Eigenverbrauch und Stromspeicher. Wir begleiten Sie zuverlässig von der Planung bis zur Einspeisung.

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