Energiekosten von der Steuer absetzen
Das Friese & Röver - Glossar
Die Möglichkeit, Energiekosten steuerlich abzusetzen, besteht vor allem dann, wenn Strom, Wärme oder andere Energieträger beruflich oder betrieblich genutzt werden. Auch im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Homeoffice können Energiekosten unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise steuerlich geltend gemacht werden.
Privathaushalt – eingeschränkt absetzbar
Im rein privaten Bereich können Energiekosten in der Regel nicht direkt von der Steuer abgesetzt werden. Eine Ausnahme bildet der Haushaltsnahe Steuerbonus (§ 35a EStG), wenn z. B. Handwerkerleistungen für die Installation einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe durchgeführt werden. In diesem Fall können bis zu 20 % der Arbeitskosten steuerlich abgezogen werden (maximal 1.200 € pro Jahr).
Berufliche Nutzung – anteilige Absetzbarkeit möglich
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Homeoffice: Wer ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer nutzt, kann anteilig die Energiekosten (Strom, Heizung) geltend machen
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Beruflich genutzte Räume im Privathaus: z. B. bei Freiberuflern, Selbstständigen oder Vermietern
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Photovoltaik als Gewerbebetrieb: Wer Strom ins öffentliche Netz einspeist und eine Gewinnermittlung durchführt, kann viele Kosten (auch Stromverbrauch des Eigenbedarfs) steuerlich berücksichtigen
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Wärmepumpe im gewerblich genutzten Gebäude: Energiekosten gelten als Betriebsausgabe
Absetzbare Energiekosten können sein:
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Stromkosten
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Heizkosten (z. B. Gas, Öl, Fernwärme)
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Betriebskosten von Wärmepumpen oder Speicherheizungen
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Kosten für den Betrieb von Ladeinfrastruktur (z. B. Wallbox für Firmenfahrzeuge)
Wichtig für die steuerliche Anerkennung
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Klare Trennung zwischen privat und betrieblich genutzten Bereichen
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Nachweis durch Rechnungen, Zählerstände oder prozentuale Aufteilung
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Ggf. separate Stromzähler bei gemischter Nutzung sinnvoll
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Beratung durch Steuerfachkraft empfohlen
Friese&Röver-Photovoltaik: Technische und steuerliche Transparenz
In Braunschweig und Umgebung unterstützen wir Sie nicht nur bei der Auswahl der passenden Technik, sondern beraten Sie auch zu grundsätzlichen steuerlichen Fragestellungen rund um Photovoltaik, Speicher und Wärmeerzeugung:
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Integration von separaten Zählern zur Verbrauchstrennung
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Beratung zur steuerlichen Behandlung bei Einspeisung
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Zusammenarbeit mit Steuerberater oder Energieberater möglich
Tipp: Wenn Sie Strom selbst erzeugen und beruflich nutzen – z. B. für Büro, Werkstatt oder E-Fahrzeuge – lohnt sich eine genaue steuerliche Betrachtung. Mit der richtigen Planung lassen sich Energiekosten sinnvoll optimieren und teilweise absetzen.
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