Einkommensteuer Photovoltaikanlage
Das Friese & Röver - Glossar
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, erzielt grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb – mit der Folge, dass diese Einnahmen einkommensteuerpflichtig sein können. Seit dem Jahr 2023 gelten allerdings steuerliche Vereinfachungsregelungen, die viele Betreiber von kleineren Anlagen vollständig von der Einkommensteuerpflicht befreien.
Regelungen zur Einkommensteuer (Stand 2025)
Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG (seit 01.01.2023):
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Gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp (auf Einfamilienhäusern)
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Gilt bis 100 kWp bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Gebäuden
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Gilt für private Betreiber, nicht für gewerblich genutzte Anlagen
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Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb der Anlage sind einkommensteuerfrei
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Gilt unabhängig davon, ob der Strom voll eingespeist oder selbst verbraucht wird
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit:
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Die Anlage ist nach dem 01.01.2004 in Betrieb genommen worden
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Sie ist auf, an oder in einem Wohngebäude, Nebengebäude oder Gewerbebau installiert
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Sie wird nicht in einer sonstigen gewerblichen Tätigkeit eingesetzt
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Es wird keine Liebhaberei angenommen (Regelbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht)
Gewerbliche Einkünfte – wann gelten Ausnahmen?
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Bei größeren Anlagen > 30 kWp auf Einfamilienhäusern
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Bei Anlagen auf Gewerbedächern mit überwiegender Einspeisung
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Bei Betreibern mit mehreren Anlagen in gewerblicher Struktur
→ In diesen Fällen kann eine Einkommensteuererklärung mit Anlage G erforderlich bleiben
Friese&Röver-Photovoltaik: Steuerfrei zur eigenen PV-Anlage
In Braunschweig und Umgebung helfen wir Ihnen nicht nur bei der Planung Ihrer Solaranlage – sondern auch beim Verständnis der steuerlichen Rahmenbedingungen. Denn: Viele Kunden profitieren inzwischen von vollständiger Einkommensteuerfreiheit.
Unsere Leistungen:
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Beratung zur passenden Anlagengröße für Steuerfreiheit
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Abstimmung mit Steuerberatern oder Hausverwaltungen
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Informationen zu Umsatzsteuer, Gewerbesteuer & steuerlichen Vereinfachungen
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Unterstützung bei Förderanträgen und steuerlicher Einordnung
Tipp: Wenn Ihre PV-Anlage auf einem Wohnhaus installiert ist und unter der 30 kWp-Grenze liegt, sind Sie in den meisten Fällen vollständig von der Einkommensteuer auf Einspeiseerlöse befreit – das senkt Ihren Verwaltungsaufwand und erhöht die Wirtschaftlichkeit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Vorteile optimal nutzen.
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