EEG Änderungen
Das Friese & Röver - Glossar
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt seit dem Jahr 2000 in Deutschland die Förderung und Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen – insbesondere aus Photovoltaik, Windkraft, Biomasse und Wasserkraft. Das Gesetz wird regelmäßig überarbeitet, um sich an neue technologische, wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen anzupassen. EEG-Änderungen wirken sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit, Planung und Vergütung von Photovoltaikanlagen aus.
Ziele des EEG
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Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien
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Klimaschutz durch CO₂-Reduktion
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Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten
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Marktintegration regenerativer Stromquellen
Wichtige EEG-Änderungen der letzten Jahre (Auswahl):
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EEG 2021
– Einführung neuer Ausschreibungsgrenzen (z. B. ab 300 kWp)
– Verpflichtung zur Direktvermarktung ab 100 kWp
– Vereinfachung bei Mieterstrommodellen
– Einführung des „atmenden Deckels“ bei der Vergütung -
EEG 2023/2024
– Deutliche Anhebung der Einspeisevergütungen
– Einführung wählbarer Tarife: Volleinspeisung oder Eigenverbrauch
– Erhöhung der förderfähigen Anlagengrößen (z. B. bis 30 kWp)
– Steuerliche Vereinfachung (z. B. Umsatzsteuerbefreiung auf PV-Anlagen bis 30 kWp ab 2023)
– Rückkehr zur Attraktivität kleiner Dachanlagen für private Haushalte -
Aktuelle Entwicklungen 2025
– Geplante Netzanschlussvereinfachungen
– Ausbau von Steuerbefreiungen für Eigenverbrauch
– Weitere Förderung von Speicher und Sektorkopplung
– Einführung digitaler Schnittstellen für intelligente Netzsteuerung
Auswirkungen auf Anlagenbetreiber
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Änderungen beim Vergütungsmodell und der Höhe der Einspeisevergütung
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Technische Pflichten wie Fernsteuerbarkeit oder Smart Meter
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Neue Grenzwerte für Ausschreibungspflicht
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Relevanz von Marktprämien und Direktvermarktung
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Neue Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke, Mieterstrom und Agri-PV
Friese&Röver-Photovoltaik: Wir kennen das EEG – und die Praxis
In Braunschweig und Umgebung beraten wir unsere Kundinnen und Kunden immer auf Basis der aktuellen EEG-Regelungen. So stellen wir sicher, dass jede Photovoltaikanlage nicht nur technisch, sondern auch förderrechtlich und wirtschaftlich optimal ausgelegt ist.
Unsere Leistungen:
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Beratung zu EEG-Vergütung und Wahlmodell (Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch)
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Unterstützung bei EEG-Meldungen, Marktstammdatenregister und Netzanschluss
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Planung förderfähiger PV-Anlagen und Speicherlösungen
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Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung aktueller EEG-Bestimmungen
Tipp: EEG-Änderungen können den Unterschied zwischen einer mäßig und einer hoch wirtschaftlichen PV-Anlage ausmachen. Wir behalten für Sie den Überblick – und planen Ihre Anlage rechtssicher und zukunftssicher.
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