EEG Änderungen

Das Friese & Röver - Glossar

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt seit dem Jahr 2000 in Deutschland die Förderung und Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen – insbesondere aus Photovoltaik, Windkraft, Biomasse und Wasserkraft. Das Gesetz wird regelmäßig überarbeitet, um sich an neue technologische, wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen anzupassen. EEG-Änderungen wirken sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit, Planung und Vergütung von Photovoltaikanlagen aus.

Ziele des EEG

  • Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien

  • Klimaschutz durch CO₂-Reduktion

  • Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten

  • Marktintegration regenerativer Stromquellen

Wichtige EEG-Änderungen der letzten Jahre (Auswahl):

  • EEG 2021
    – Einführung neuer Ausschreibungsgrenzen (z. B. ab 300 kWp)
    – Verpflichtung zur Direktvermarktung ab 100 kWp
    – Vereinfachung bei Mieterstrommodellen
    – Einführung des „atmenden Deckels“ bei der Vergütung

  • EEG 2023/2024
    – Deutliche Anhebung der Einspeisevergütungen
    – Einführung wählbarer Tarife: Volleinspeisung oder Eigenverbrauch
    – Erhöhung der förderfähigen Anlagengrößen (z. B. bis 30 kWp)
    – Steuerliche Vereinfachung (z. B. Umsatzsteuerbefreiung auf PV-Anlagen bis 30 kWp ab 2023)
    – Rückkehr zur Attraktivität kleiner Dachanlagen für private Haushalte

  • Aktuelle Entwicklungen 2025
    – Geplante Netzanschlussvereinfachungen
    – Ausbau von Steuerbefreiungen für Eigenverbrauch
    – Weitere Förderung von Speicher und Sektorkopplung
    – Einführung digitaler Schnittstellen für intelligente Netzsteuerung

Auswirkungen auf Anlagenbetreiber

  • Änderungen beim Vergütungsmodell und der Höhe der Einspeisevergütung

  • Technische Pflichten wie Fernsteuerbarkeit oder Smart Meter

  • Neue Grenzwerte für Ausschreibungspflicht

  • Relevanz von Marktprämien und Direktvermarktung

  • Neue Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke, Mieterstrom und Agri-PV

Friese&Röver-Photovoltaik: Wir kennen das EEG – und die Praxis

In Braunschweig und Umgebung beraten wir unsere Kundinnen und Kunden immer auf Basis der aktuellen EEG-Regelungen. So stellen wir sicher, dass jede Photovoltaikanlage nicht nur technisch, sondern auch förderrechtlich und wirtschaftlich optimal ausgelegt ist.

Unsere Leistungen:

  • Beratung zu EEG-Vergütung und Wahlmodell (Volleinspeisung vs. Eigenverbrauch)

  • Unterstützung bei EEG-Meldungen, Marktstammdatenregister und Netzanschluss

  • Planung förderfähiger PV-Anlagen und Speicherlösungen

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung aktueller EEG-Bestimmungen

Tipp: EEG-Änderungen können den Unterschied zwischen einer mäßig und einer hoch wirtschaftlichen PV-Anlage ausmachen. Wir behalten für Sie den Überblick – und planen Ihre Anlage rechtssicher und zukunftssicher.

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