Photovoltaik 2019 - hat was zu bieten!
- Registrierung und Meldepflicht: Grundsätzlich empfehlen wir beim Netzbetreiber zu fragen, ob über die Anmeldung der PV-Anlage und des Batteriespeichers hinaus, eine weitere Meldung der Strommengen erforderlich ist, da der Umgang der Netzbetreiber mit dem Thema uneinheitlich ist und – sofern Versäumnisse nachzuweisen sind – die Einspeisevergütung reduziert oder einbehalten werden kann. Außerdem ist zu unterscheiden A. die Registrierung der PV-Anlage / des Batteriespeichers bei Inbetriebnahme und B. die jährliche Meldung der Strommengen
A – Registrierung der PV-Anlage: Auch in 2019 sind neu errichtete PV-Anlagen zu registrieren und zwar weiterhin im PV-Meldeportal, da das Marktstammdatenregister (MaStR) erst zum 31.01.2019 für PV-Anlagen freigeschaltet wird. Dann sind die bereits gemeldeten PV-Anlagen dort erneut anzumelden. Hierzu werden Sie von Ihrem Netzbetreiber rechtzeitig informiert. Batteriespeicher können zur Zeit nur mit Hilfe des „Formular zur Meldung von Batteriespeichern an die Bundesnetzagentur“ gemeldet werden und werden später in das MaStR übernommen. Dort sind die Angaben vom Anlagenbetreiber zu vervollständigen!. Die Pflicht gilt für alle Batteriespeicher die mit Erneuerbare-Energien-Anlagen gespeist werden. Die BNA weist darauf hin, dass Anlagenbetreiber mit der Registrierung Ihrer Speicher auch bis zur Aktivierung des MaStR-Webportal warten können. Danach muss die Anmeldung mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Gemeldet werden müssen ferner Änderungen der Anlage – also spätere Erweiterung mit Modulen und/oder Speicher.
B – Meldung der umlagepflichtigen Strommengen (unverändert gegenüber unserer Info aus 2018)
beim Netzbetreiber / bei der Bundesnetzagentur (BNA)
Hierzu erstmal der Link auf die Seite der BNA
Mit dem Elektroantrag, der beim Netzbetreiber eingereicht wurde, ist dieser bereits über die Anlagenleistung und damit über die Notwendigkeit bzw. Überflüssigkeit der Abrechnung des Eigenverbrauchs informiert. Dennoch sollte man sicherheitshalber nach einem Jahr nachfragen, ob die Daten vollständig vorliegen und eine Meldung der selbst verbrauchten Strommengen erforderlich ist. Grundsätzlich gilt, dass der Eigenverbrauch nur bei Anlagen mit Anlagenleistung größer 7 kWp zu melden ist, (damit der Netzbetreiber prüfen kann, ob über 10.000 kWh Eigenverbrauch vorliegen!). Bei Anlagen größer 10 kWp wird der Eigenverbrauch mit der anteiligen EEG-Umlage belegt und ist daher zu melden.
„Der Bundesnetzagentur sind Daten lediglich auf Verlangen vorzulegen“ Das ist neu, aber vereinfacht den Umgang, da erst reagiert werden muss, wenn die BNA sich meldet.
Da es immer mal wieder zu Änderungen kommt, achten Sie unbedingt auf Schreiben bzw. Emails Ihres Netzbetreibers / der Bundesnetzagentur, um entsprechend zu reagieren. Natürlich versuchen wir Sie bereits im Vorfeld auf Änderungen hinzuweisen, aber sind in erster Linie Handwerker und keine Bürokraten ;-)
- EEG/Einspeisevergütung: Die Vergütung für Anlagen <40 kWp sinkt aktuell monatlich um 1%. Für größere Anlagen (>40 kWp) hat sich der Gesetzgeber etwas Besonderes einfallen lassen: 3 Extradegressionen in den ersten 3 Monaten nach Januar 2019. Da der Eigenverbrauch Vorrang hat, ist der Einfluss der Vergütung vergleichsweise gering und PV-Anlagen bleiben weiterhin ökologisch und ökonomisch sinnvolle Investitionen!
- Montagegestell: Jetzt haben wir auch eine bauaufsichtlich zugelassene Lösung für Flachdächer, deren Neigung 5° überschreiten. Wie die bewährten aufgeständerten Lösungen für Flachdächer werden auch hier Aluschienen mit aufgeklebten Kunststoffpads auf dem Dach ausgelegt und ballastiert, so dass auf eine Durchdringung der Dachhaut in der Fläche verzichtet werden kann. Die Sicherheit gegen Rutschen wird durch eine Verbindung zweier Teilgeneratoren gewährleistet. Alternativ können einzelne Befestigungen im oberen Dachbereich sinnvoll sein. Die Module werden dachparallel aufgebracht, so dass die Dachflächen maximal genutzt werden.
- Stromspeicher: von SMA wurde ein sehr flexibler Speicherwechselrichter Typ Sunny Boy Storage herausgebracht. Dieser bietet in 3 Leistungsklassen von 3,7 bis 6 kW Anschlussmöglichkeiten für 3 Batterien verschiedener! Hersteller (aktuell ist BYD als Speicher freigegeben). Kostal geht einen etwas anderen Weg und bietet mit dem Plenticore einen Hybridwechselrichter mit 3 Eingängen, von denen einer als Batterieeingang freigeschaltet werden kann. So können entweder 3 Dächer unterschiedlicher Ausrichtung oder 2 Dächer und 1 Speicher angeschlossen werden (auch hier ist aktuell nur der BYD-Speicher freigegeben). Ein toller Speicher – mittlerweile auch für die Nachrüstung gut geeignet - ist die Matrix von Solarwatt mit einer Kapazität von 2,4 bis 12 KWh. Hierbei handelt es sich um ein DC-gekoppeltes System, welches zwischen Generator und Wechselrichter eingebaut wird und welches mit (fast) allen Wechselrichtern arbeiten kann. Nicht jedoch mit Solaredge. Unser Favorit ist weiterhin die sonnenBatterie, da hier mit der sonnenFlat ein ganzheitliches Paket der Stromversorgung und Netzstabilisierung geboten wird, was die Energiewende wirklich voranbringt und viele Menschen mitnimmt.
- Wechselrichter: Die Sicherung der Netzstabilität wird verstärkt auch von den Wechselrichtern erbracht. Mit der neuen VDE AR-N 4105 sollen Wechselrichter bei Netzschwankungen nicht gleich wegschalten. Die neue Generation der Wechselrichter muss dies ab April 2019 erfüllen. Entscheidend ist das Datum des Netzanschlussbegehrens – also des Elektroantrages. Eine Nachrüstung von Wechselrichtern in bestehenden Anlagen ist nicht vorgeschrieben.
- Überspannungsschutz: Seit Dezember 2018 ist der Überspannungsschutz bei Installation von PV-Anlagen Pflicht. Es handelt sich hier nur um einen Grobschutz am Gebäudeeintritt und auf der DC- also der PV-Gleichstromseite. Hierzu wird vor dem Wechselrichter ein Generatoranschlusskasten mit Überspannungsschutz installiert – alternativ wird der Überspannungsschutz im Wechselrichter integriert – und im Zählerschrank der AC-seitige Schutz direkt hinter dem Zähler montiert.
- Wärmepumpen: Die Luft-Wasser-Wärmepumpen sind weiterhin auf dem Vormarsch. Die gute Arbeitszahl der Geräte und der niedrige Wärmebedarf der Häuser machen meist den deutlich höheren Invest für eine Erdwärmepumpe überflüssig.
- E-Mobilität: Der sonnenCharger ist ein sinnvolle Ergänzung der sonnenFlat, so dass neben Strom und Wärme auch die Mobilität über eine monatliche Gebühr abgedeckt werden kann. Seit April sind wir auch elektrisch unterwegs. Wenn unser Vertrieb mit dem E-Roller vorfährt, ist natürlich nicht nur PV Gesprächsthema, sondern auch die E-Mobilität. 11 kW Leistung und 120 km/h in der Spitze sind ausreichend, um auf der Landstraße mitschwimmen zu können. Geeignete Montagefahrzeuge in E-Ausführung haben wir noch nicht gefunden, aber das ist nur eine Frage der Zeit.
- Förderung: Die Stadt Braunschweig bezuschusst auch in diesem Jahr den Bau von PV-Anlagen und Speicher. Ansprechpartner finden Sie unter Braunschweig.
- Wir präsentieren uns
Wir fühlen uns sauwohl auf dem Rittergut. Deshalb laden wir auch gern zu uns ein. Nachdem großen Sommerfest im August haben wir an verschiedenen Tage unsere Türen geöffnet. Das werden wir auch in 2019 so handhaben. Deshalb haben wir während der Veranstaltungen des Rittergutes jeweils auch mindestens einen „Tag der offenen Tür“. Hierzu werden Sie Hinweise auf unserer Homepage und in unseren Rundmails finden. Wir sehen allerdings von Erinnerungsmails zu den Veranstaltungen ab, um nicht Teil der Emailflut zu sein, die Ihre Postfächer „verstopft“ und beschränken uns auf eine Ankündigung je Veranstaltung. Ansonsten können Sie uns gern auf Facebook folgen, wo wir auch von unseren Baustellen und Freizeitaktivitäten berichten, aber auch fachliche Beiträge einstellen. - Auftritt: Zu unserer neuen Homepage haben wir viel positives Feedback bekommen, worüber wir uns verständlicherweise sehr gefreut haben. Insbesondere wurde der Informationsgehalt gelobt, so dass der Einstieg in die Photovoltaik vielen leichter fällt. Darauf bauen wir auf und sind für Anregungen dankbar.
- Wartung/Service: Um die Betriebssicherheit ihrer PV-Anlage zu gewährleisten, wenden sich zunehmend Betreiber an uns. Dieser Aufgabe nehmen wir uns gerne an und betreuen zunehmend Anlagen, die nicht durch uns erstellt worden. Wir sichern die Qualität durch Schulungen unserer Mitarbeiter im Umgang mit den Produkten verschiedener Hersteller im Haus und auch außerhalb.