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Gewerbedächer sinnvoll nutzen... mit Photovoltaik

Friese & Röver GmbH & Co. KG

Einspeisevergütung

Im Jahre 2000 bei über 50 ct/kWh gestartet ist die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen auf 6,8 ct/kWh in 2022 gesunken. Damit einhergehend haben sich die Preise der PV-Komponenten in die gleiche Richtung entwickelt. Aktuell erleben wir aufgrund der coronabedingten Störungen der Materialflüsse eine vorübergehende Umkehr dieser Entwicklung.

Die Einspeisevergütung wird für den Überschussstrom, der in das Netz des regionalen Netzbetreibers abgegeben wird, gezahlt. Die Höhe der Einspeisevergütung sinkt stufig mit steigender Leistung. Derzeit sind die Vergütungsgrenzen 10, 40 und 100 kWp. Ab 100 kWp ist darüber hinaus die Direktvermarktung Pflicht.

Wird der Aufbau der PV-Anlage in mehreren Bauabschnitten vorgenommen, sollte der Zeitraum zwischen den Abschnitten mehr als 12 Monate betragen, damit die Einspeisevergütung nach der niedrigen Vergütungsgrenze gezahlt wird.

Tabelle 1: Einspeisevergütung, Stand Januar 2022
Leistung Vergütung
Bis 10 kWp 6,83 ct/kWh
10 bis 40 kWp 6,63 ct/kWh
40 bis 100 kWp 5,19 ct/kWh

Die Einspeisevergütung verändert sich in Abhängigkeit vom Zubau an PV-Leistung. Wird der Zubaukorridor überschritten sinkt sie, wird der Korridor unterschritten kann sie sogar steigen. Gezahlt wird die Einspeisevergütung für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme und ist fix für diesen Zeitraum.

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